QUALIFIZIERUNGSCHANCENGESETZ · § 82 SGB III · FÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE

Weiterbilden, ohne dass das Tagesgeschäft leidet.

Wenn sich Anforderungen durch KI, Digitalisierung oder den Arbeitsmarkt verändern, kann das Qualifizierungschancengesetz Weiterbildungen fördern. Je nach Unternehmensgröße werden Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt bezuschusst. Wir prüfen gemeinsam, welche Förderung möglich ist.

TÜV Rheinland zertifiziert nach AZAV mit ID 9000038986 und Website www.tuv.com
Lächelnder Drache mit pinker Mähne zeigt Daumen hoch und hält Kreisdiagramm mit Symbolen.
Ein freundliches, orangefarbenes Fantasy-Wesen mit pinker Mähne zeigt auf zwei Wegweiser zu Bildungsgutschein und QCG.
KURZ ERKLÄRT

Förderung für die, die schon im Job sind.

Das Qualifizierungschancengesetz – kurz QCG – ist das gesetzliche Förderinstrument für Beschäftigte. Während der Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) für Arbeitsuchende gedacht ist, richtet sich das QCG (§ 82 SGB III) an Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden gezielt weiterbilden möchten.

Den Antrag stellt i.d.R. nicht der Beschäftigte selbst (je nach Verfahrensart) – sondern der Arbeitgeber für den Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sich bei Bewilligung an zwei Kostenblöcken:

den Lehrgangskosten (also dem, was die Weiterbildung selbst kostet)
dem Arbeitsentgelt, das während der Lernzeit weiter gezahlt wird

Beides sind Zuschüsse – keine Kredite, keine Rückzahlung. Vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt und die Maßnahme wird vor Beginn bewilligt.

FÖRDERHÖHE

Wie viel Förderung – das hängt von Ihrer Unternehmensgröße ab.

Die genauen Sätze sind im § 82 SGB III gestaffelt – damit kleinere Unternehmen, die sich Weiterbildung sonst schwerer leisten können, besonders unterstützt werden. Hier die Übersicht:

Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)
Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe

*Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
Neu
Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
Betriebsgröße
Alle
Betriebsgrößen
< 50
Beschäftigte
50–499
Beschäftigte
Ab 500
Beschäftigte
Alle
Betriebsgrößen
Übernahme Lehrgangskosten
100%
100 % (soll)
50%
100 % (soll)
bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung
25%
Durch den Arbeitgeber zu tragen
Arbeitsentgelt-zuschuss
bis zu 100%
75%
50%
25%
Keine Übernahme
Entgeltersatzleistung
Keine Übernahme
Keine Übernahme
Keine Übernahme
Keine Übernahme
60 / 67%
Zulassungs-erfordernis
Maßnahme und Träger
Maßnahme und Träger
Maßnahme und Träger
Maßnahme und Träger
Nur Träger
Behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen
Werden übernommen
Werden übernommen
Werden übernommen
Werden übernommen
Werden übernommen
Fröhlicher, gelber Drache mit pinker Mähne, blauen Flügeln und Krone zeigt nach rechts.

Wichtig zu wissen

Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung ohne rechtlichen Anspruch. Es eignet sich immer mit uns ins Gespräch zu gehen, wir schauen gemeinschaftlich, welche Weiterbildungsmöglichkeiten für den Beschäftigten oder für das Unternehmen möglich ist. Im Anschluss ist es unabdingbar, ein Gespräch mit der zuständigen Agentur für Arbeit zu führen. Denn die Entscheidung, ob gefördert wird, liegt bei der zuständigen Sachbearbeitung. Weiteres klären wir gerne vorab in einem persönlichen Gespräch.

SO LÄUFT DAS BEI UNS

Vier Schritte. Eine klare Rollenverteilung.

ERSTGESPRÄCH

Wir hören Ihnen als Beschäftigter oder als Unternehmen zu und wollen Sie verstehen.

Sie sprechen mit uns – allein, mit Ihrem Vorgesetzten oder gemeinsam mit Ihrer Geschäftsführung. Wir wollen verstehen: Welche Aufgaben verändern sich gerade? Welche Kompetenzen fehlen im Team? Welche Mitarbeitenden profitieren von welcher Qualifikation? Daraus entsteht ein erster Konzept-Vorschlag aus unseren zugelassenen Weiterbildungsmodulen.

Agentur für Arbeit

Sie sprechen mit Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.

Nachdem wir einen Konzeptvorschlag erstellt haben, passen wir diesen gemeinsam an, bis er perfekt zu Ihnen passt. Anschließend führen Sie ein persönliches Gespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit. Ein erstes Konzept hilft dabei, Ihr Vorhaben klar zu präsentieren. Danach erstellen wir gemeinsam alle benötigten Unterlagen und bereiten den weiteren Ablauf vor.

ANTRAG VORBEREITEN UND EINREICHEN

Den Antrag stellt Ihr Unternehmen – wir liefern die Vorlagen.

Wir unterstützen Sie bei allen notwendigen Unterlagen, von der Maßnahmenbeschreibung bis zu Zertifikaten. So bleibt Ihr Aufwand minimal. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit stellen wir sicher, dass alles vollständig vorbereitet ist.

BEWILLIGUNG ABWARTEN

Die Entscheidung kommt schriftlich – an Ihr Unternehmen.

Wenn die Agentur die Maßnahme abschließend bewertet hat und idealerweise die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Förderung bewilligt. Auf dem Bewilligungsbescheid stehen die Eckdaten der Maßnahme, die Förderhöhe und der Zeitrahmen. Wichtig: Die Bewilligung muss vor dem Start der Weiterbildung vorliegen.

STARTEN UND LERNEN – WÄHREND DER ARBEITSZEIT

Eingebettet in Ihren Betriebsalltag.

Sobald die Bewilligung vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen und Ihren Mitarbeitenden ein Onboarding-Gespräch. Die Weiterbildung läuft eingebettet in die betriebsübliche Arbeitszeit – nicht außerhalb. So bleibt das Tagesgeschäft handhabbar und das Gelernte kann direkt im Job angewendet werden.

Ein beiger Kreis mit einem feinen Raster aus kleinen weißen Punkten.
WANN FÖRDERT DIE AGENTUR?

Fünf Voraussetzungen – kurz, klar und unverhandelbar.

Zertifizierter Bildungsträger
Die Weiterbildung muss bei einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger stattfinden. Learnix erfüllt diese Voraussetzung – zertifiziert durch die TÜV Rheinland Cert GmbH.
Mindestumfang: 120 Stunden
Die Weiterbildung muss bei einem nach AZAV zugelassenen Bildungsträger stattfinden. Learnix erfüllt diese Voraussetzung, zertifiziert durch die TÜV Rheinland Cert GmbH.
Letzter Berufsabschluss mindestens 2 Jahre her
Direkt nach Ausbildung oder Studium ist eine Förderung meist ausgeschlossen, da das vorhandene Wissen noch als aktuell gilt.
Letzte QCG-Förderung mindestens 2 Jahre her
Wenn der Mitarbeitende bereits über das QCG gefördert wurde, muss diese letzte Maßnahme ebenfalls mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Allgemein verwertbare Kompetenzen
Es geht nicht um eine kurze Einweisung auf ein neues internes System, sondern um Kompetenzen, die auch über Ihren Betrieb hinaus nachgefragt werden – KI, Digitalisierung, Vertrieb, Führung, Office, Kommunikation.
Fröhlicher, gelber Drache mit pinker Mähne, blauen Flügeln und Krone zeigt nach rechts.

Hinweis:

Es ist vergleichbar mit einem Führerschein. Das sind die Mindestvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit überhaupt über eine Förderung entschieden werden kann. Im nächsten Schritt prüft die Agentur Für Arbeit, ob es eine arbeitsmarktrechtliche Relevanz hat und es handelt sich um eine Ermessensentscheidung ohne rechtlichen Anspruch. Das bedeutet auch, hier gibt es noch weitere Prüfmechanismen, welche sie idealerweise mit ihrer zuständigen Agentur einmal absprechen. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall je Mitarbeiter. Wir helfen Ihnen, die Anfrage entsprechend vorzubereiten – ehrlich und sauber.

WAS UNS ANDERS MACHT

Förderfähig sind viele.
Passend für dich nur wenige.

Es gibt einen Punkt, der in der Förder-Diskussion oft untergeht. Viele Anbieter werben mit „bis zu 75 % Lohnkosten zurück“ als Hauptargument – als wäre die Weiterbildung selbst nur Beiwerk. Wir sehen das anders. Die Agentur Für Arbeit ist nicht dafür, da, ihre Personalkosten zu decken.

1

Der echte Hebel ist die Qualifikation, nicht der Zuschuss.

Ein Lohnkostenzuschuss kann angenehm sein. Aber der echte Mehrwert entsteht, wenn Ihre Mitarbeitenden danach KI nutzen können, Prozesse digitalisieren, zukunftsfähige Kompetenzen beherrschen oder Vertriebswege in der heutigen Welt bedienen können. Das ist der Punkt, an dem sich Weiterbildung wirklich auszahlt – und der hält Jahre, nicht nur ein paar Monate. Ein Vertriebsmitarbeiter zum Beispiel 2 Stunden am Tag weiterzubilden, kostet sie viel mehr Umsatz, als das nur im Ansatz 75 % auf die 2 Stunden einspielen kann. Weswegen Bildung der einzige Hebel sein kann.

2

Realistische Lernzeit statt Schein-Konzepte.

Sie können keinen Mitarbeitenden 20 oder 40 Stunden pro Woche aus dem Tagesgeschäft ziehen. Wenn überhaupt nur wenig vereinzelte. Wir planen die Lernzeit so, wie sie wirklich funktioniert: typischerweise ein bis zwei Stunden pro Tag, also rund zehn Stunden pro Woche. Live-Unterricht und Projektarbeit – sauber während der Arbeitszeit, nicht „nebenbei“ oder „zwischendurch“.

3

Individuelle Lernpfade statt Standardkurs.

Wir setzen Ihre Mitarbeitenden nicht in den nächstbesten Kurs. Wir bauen für jeden Einzelnen – oder für Ihr ganzes Team – einen Lernpfad aus unseren über 26 zugelassenen Modulen. Was wirklich gebraucht wird, wird gelernt. Mehr nicht.

4

Sauberer Antrag, ehrliche Prognose.

Wir versprechen Ihnen keine Förderquoten, die wir nicht halten können. Wir helfen Ihnen bei Ihre Unterlagen so, dass die Agentur für Arbeit eine fundierte Entscheidung treffen kann. Wenn die Voraussetzungen aus unserer Sicht nicht passen, sagen wir das vorher – nicht, wenn der Antrag schon abgelehnt wurde. Unsere Strategie ist auch nicht ein Antrag einzureichen, obwohl wir wissen, dass dieser Antrag abgelehnt wird, um dann mit einer Rechtsabteilung vorzugehen.

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Zentraler Knopf mit Symbol verbindet diverse Porträts von Personen in konzentrischen Kreisen.
FÜR DIE GESCHÄFTSFÜHRUNGEN

Sie wollen mehrere Mitarbeitende auf einmal qualifizieren?

Wenn Sie nicht nur einen einzelnen Mitarbeitenden, sondern ein ganzes Team weiterbilden möchten – etwa Ihr Vertriebsteam auf KI-Niveau bringen, Ihre Office-Mannschaft auf Microsoft 365 schulen oder Ihre Führungskräfte fit für die digitale Transformation machen – entwickeln wir mit Ihnen ein Gesamtkonzept, das wirtschaftlich Sinn ergibt und in den Betriebsalltag passt. Eine Förderung kann auch hier greifen, wenn es sinnvoll ist und eine gewisse Relevanz am Arbeitsmarkt hat. Zeitgleich vielleicht auch sonst Stellen abgebaut werden. Vielleicht kann es auch eine Alternative zur Kurzarbeit sein. In diesem Fall gibt es sehr viele variablen, die wir ein persönlichen Gespräch gerne klären können.

OFFIZIELL ZUGELASSEN

Vertrauen ist gut. Zertifikate sind die Basis.

Die folgenden Zertifizierungen sind keine Dekoration. Sie sind die Grundlage dafür, dass dein Bildungsgutschein bei uns überhaupt eingelöst werden kann – und dafür, dass unsere Qualität regelmäßig von unabhängigen Stellen geprüft wird.
HÄUFIGE FRAGEN

Was Sie wahrscheinlich noch wissen wollen.

Bekomme ich als Beschäftigter direkt Geld?

Nein. Beim QCG geht die Förderung an Ihren Arbeitgeber. Sie selbst bekommen kein Geld in die Hand. Ihr Vorteil: Sie werden während Ihrer Weiterbildung weiterhin wie gewohnt bezahlt und müssen keine Kursgebühren tragen.

Wie lange dauert die Bewilligung bei der Agentur?

Das hängt von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit ab. Erfahrungsgemäß rechnen wir mit mehreren Wochen zwischen Antragstellung und Bewilligungsbescheid. Wichtig: Mit der Weiterbildung darf erst nach der schriftlichen Bewilligung begonnen werden. Vorbereitende Gespräche und Konzepterstellung können wir aber schon vorher mit Ihnen führen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Auch das kommt vor – häufig, weil eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist. Wir prüfen mit Ihnen, was der Grund war, und schauen, ob andere Förderwege passen. Manchmal ergibt es Sinn, die Maßnahme leicht anzupassen und neu einzureichen. Wir lassen Sie an dieser Stelle nicht allein.

Muss die Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit stattfinden?

Nein – im Gegenteil. Die Weiterbildung läuft während der betriebsüblichen Arbeitszeit. Das ist sogar Voraussetzung für den Arbeitsentgelt-Zuschuss. Typisch sind etwa zwei Stunden Lernzeit pro Tag, sauber eingeplant. So bleibt das Tagesgeschäft handhabbar. Im Rahmen der Förderung bieten wir keine Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit an. Sollten Sie ein Selbstzahler sein, ist es natürlich Ihnen überlassen. Bitte beachten Sie aber, dass die Dozenten kein Unterricht um 23:00 Uhr machen, sondern zu den Betriebszeiten des Bildungsträgers.

Können wir das parallel für mehrere Mitarbeitende laufen lassen?

Ja, das geht – und ergibt oft sogar mehr Sinn, als einzelne Mitarbeitende nacheinander fortzubilden. Wir entwickeln in diesem Fall ein Gesamtkonzept, das auf Ihre Personalstruktur, Ihre Lernzeit-Kapazitäten und Ihre fachlichen Ziele zugeschnitten ist. Mehr dazu gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was, wenn ein Mitarbeitender während der Weiterbildung kündigt?

Dann besprechen wir mit Ihnen und der Agentur für Arbeit, wie es weitergeht. Keine Sorge - es fallen keine weiteren Kosten an. Ebenfalls sind uns Rückzahlungsverpflichtungen in dem Fall auch nicht bekannt. Wir kennen die typischen Fälle und finden mit Ihnen die saubere Lösung – ohne dass Sie auf einmal mit offenen Förderfragen dastehen.

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, was bei Ihnen geht.

Wie haben einzelne Mitarbeitende, die sich weiterbilden sollen? Sie wollen wissen, ob das QCG für Sie der richtige Förderweg ist? Oder Sie planen ein größeres Konzept für mehrere Beschäftigte? Sprechen Sie uns an – wir prüfen Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.